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Aktuelles
 

Der Bundestag hat am 31.1.2025 die Änderung des GvKostG beschlossen (Artikel 8 ab Seite 26 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nebst Hinweis auf Seite 51). Die Zustimmung des Bundesrates ist am 21.3.2025 erfolgt. Die Gesetzesänderung tritt am 1.5. oder 1.6.2025 in Kraft.

Seit dem 1.9.2024 darf das alte Formular für den Vollstreckungsauftrag (GVFV) nicht mehr benutzt werden.

Einen Link zu den neuesten Formularen (ZVFV) finden Sie auf unserer Webseite.

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