Der Bundestag hat am 31.1.2025 die Änderung des GvKostG beschlossen (Artikel 8 ab Seite 26 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nebst Hinweis auf Seite 51). Es ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Diese kann in den Sitzungen am 14.2. oder 21.3.2025 erfolgen.
Seit dem 1.9.2024 darf das alte Formular für den Vollstreckungsauftrag (GVFV) nicht mehr benutzt werden.
Einen Link zu den neuesten Formularen (ZVFV) finden Sie auf unserer Webseite.
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